Berichte und kleine Gutachten
Diese werden zum Beispiel auf Anforderung von Sozialgerichten und Versorgungsämtern durchgeführt.
Dazu gehören auch Berichte und kleine Gutachten für Versicherungen, wenn die betreffenden Patienten mich von der Schweigepflicht befreit haben. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter IGeL.
Ich bin berechtigt, Anträge zur Rehabilitation bei den Krankenkassen und bei der Rentenversicherung zu stellen („Kuranträge“).
Manche Atteste, Berichte und kleine Gutachten, die Sie insbesondere für ihren privaten Gebrauch benötigen, müssen von Ihnen leider selbst bezahlt werden. Diese sind als individuelle Gesundheitsleistungen kostenpflichtig nach der GOÄ 1996 (Amtliche Gebührenordnung für Ärzte von 1996). Weitere Informationen hierzu finden Sie unter IGeL.