Allgemeinmedizin
Diese Definition findet sich unter www.aekn.de
„Die Allgemeinmedizin umfasst die lebensbegleitende hausärztliche Betreuung von Menschen jeden Alters bei jeder Art der Gesundheitsstörung, unter Berücksichtigung der biologischen, psychischen und sozialen Dimension ihrer gesundheitlichen Leiden, Probleme oder Gefährdungen und die medizinische Kompetenz zur Entscheidung über das Hinzuziehen anderer Ärzte und Angehöriger von Fachberufen im Gesundheitswesen. Sie umfasst die patientenzentrierte Integration der medizinischen, psychischen und sozialen Hilfen im Krankheitsfall.
Dazu gehören auch die Betreuung von akut oder chronisch Erkrankten, die Vorsorge und Gesundheitsberatung, die Früherkennung von Krankheiten, die Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen, die Zusammenarbeit mit allen Personen und Institutionen die für die gesundheitliche Betreuung der Patienten Bedeutung haben, die Unterstützung gemeindenaher gesundheitsfördernder Aktivitäten, die Zusammenführung aller medizinisch wichtigen Daten des Patienten.“
Die Allgemeinmedizin ist in Deutschland eines der 32 Fachgebiete der Medizin. Die Ausbildung ist in der Weiterbildungsordnung der der jeweiligen Landesärztekammer geregelt und schließt ab mit der Facharztprüfung. Diese habe ich 1988 mit Erfolg bestanden. Es gelten die Berufsordnung und die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Sie finden die aktuell gültigen Fassungen mit der Suche-Funktion über www.aerztekammer-bw.de.